Was geschieht mit meiner Facebook-Seite wenn ich sterbe?
Zu diesem Thema hat der Bundesgerichtshof jetzt ein wegweisendes Urteil gesprochen. Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17
Dort hatten Eltern einer verstorbenen Jugendlichen auf Zugang zu deren Facebook- Seite geklagt, auch um die Umstände des Todes des Mädchens zu klären. Dies verweigerte Facebook jedoch. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Todesfall auf die Erben übergeht.
Weitere Hintergründe finden Sie hier.