Seit heute sind wir Rechtsanwälte wieder verpflichtet, per „besonderem Anwaltspostfach“ Schriftsätze zu empfangen. Für die Nichtjuristen, das besondere Anwaltspostfach ist eine bessere oder eher schlechtere Emailadresse für die Kommunikation mit Gerichten, Kollegen Staatsanwaltschaften u.s.w.
Gegen die Nutzungspflicht regte sich der Widerstand der Kollegen, jedoch hat unsere Ständevertretung, die Bundesrechtsanwaltskammer das Ding ohne Rücksicht auf Verluste durchgepeitscht. Eigentlich sollte die passive Nutzungspflicht ja bereits zum 01.01.2018 greifen, jedoch traten erhebliche Sicherheitslücken auf. Daher konnte das Postfach bis heute nur bezahlt, jedoch nicht genutzt werden. Die Sicherheitslücken sollen jedoch angeblich jetzt geschlossen sein. Naja, wer’s glaubt wird selig, wer’s nicht glaubt…
Jedenfalls hat Rechtsanwalt Schulz heute eine halbe Stunde seiner Zeit geopfert und das Postfach eingerichtet. Wie erwartet war es leer, hingegen war das schnöde dingliche Postfach am Amtsgericht mit zwei Schriftstücken gefüllt.