Auch im Sommer wird Recht gesprochen. Für einiges Aufsehen sorgte das Urteil des Verfassungsgerichtshof Saarland (Urt. v. 05.07.2019 Az. Lv 7/17).
Mit seiner Entscheidung hob der VerfGH Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) auf. Dort wurde der Fall eines Fahrers verhandelt, der im September 2017 im saarländischen Friedrichsthal innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel geblitzt worden war und dafür einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro erhielt. Der Fahrer akzeptierte diesen nicht, der von ihm beauftragte Anwalt verlangte die Herausgabe der unverschlüsselten Rohmessdaten sowie der gesamten Messserie des Tattages und eine Kopie der Lebensakte des Messgerätes.
Diese wurden aber nicht von dem Gerät gespeichert, so dass eine Herausgabe unmöglich war. Dies verletzte jedoch laut Urteil des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes das Recht auf ein faires Verfahren und es hob den Bußgeldbescheid auf.
Dieses Urteil gilt jedoch nur für das Saarland. Ob es in Niedersachsen zu einem ähnlichen Urteil kommt, bleibt abzuwarten. Das AG Peine hat schon einmal alles Verfahren ausgesetzt und wartet auf eine Entscheidung des OLG Celle. Am AG Gifhorn wird jedoch munter weiterverurteilt.
Der Hersteller des Messgeräte hat reagiert. Mittels Softwareupdate wird jetzt die Schwachstelle der Messgeräte behoben, diese werden zukünftig die Rohmessdaten speichern.
Weitere Anmerkungen finden Sie hier: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verfgh-sachsen-lv7-17-blitzer-fotos-messdaten-speicherung-rechtswidrig/