Wie aus übereinstimmenden Presseberichten hervorgeht, hat der Top-Schiedsrichter Manuel Gräfe den DFB wegen Altersdiskriminierung verklagt. Hintergrund der Klage ist, dass Manuel Gräfe mit 47 Jahren die Altersgrenze des DFB für Schiedsrichter erreicht hat und nunmehr in der kommenden Saison nicht mehr eingesetzt wird. Dies widerspricht nach Ansicht von vielen Experten gegen das Verbot der Altersdiskriminierung des AGG. Daher räumt auch Rechtsanwalt Schulz der Klage durchaus Erfolgschancen ein. Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters muss einen sehr guten Grund haben. Solange Herr Gräfe die durchaus anspruchsvollen Voraussetzungen eines Bundesligaschiedsrichters erfüllt, ist es auf den ersten Blick nicht ersichtlich, warum eine derart starre Altersgrenze erforderlich sein soll. In anderen Topligen in Europa existiert eine solche Grenze nicht. Rechtsanwalt Schulz wünscht Herrn Gräfe für seine Klage viel Erfolg und freut sich schon auf ein neues Fallbeispiel für seine Vorlesung “Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht für Wirtschaftsingenieure Maschinenbau” an der Ostfalia in Wolfenbüttel.